Nachhaltigkeit

Unsere Menschenrechtsrichtlinie

Die Menschenrechtsrichtlinie von Gofore

Gofore Plc. und ihre Tochtergesellschaften („Gofore“) verpflichten sich, sämtliche Geschäftstätigkeiten in einer Weise auszuüben, die international anerkannte Menschenrechte respektiert und fördert. Gofore ist bestrebt sicherzustellen, dass die eigenen Geschäftspraktiken nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, und setzt sich für ein sicheres, inklusives und faires Umfeld für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner ein.

1. Zweck und Geltungsbereich

Ziel dieser Menschenrechtsrichtlinie („Richtlinie“) ist es, das Bekenntnis von Gofore zur Achtung der Menschenrechte in allen Geschäftsbereichen darzulegen. Diese Richtlinie gilt für den gesamten Gofore-Konzern, einschließlich aller Tochtergesellschaften, Mitarbeitenden, Lieferanten, Auftragnehmer, Geschäftspartner sowie – soweit Gofore Einfluss darauf nehmen kann – auch für die Endnutzer:innen der Produkte von Gofore.

2. Grundlagen und Leitprinzipien

Gofore verpflichtet sich zur Achtung international anerkannter Menschenrechte auf Basis der folgenden Rahmenwerke:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs)
  • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

3. Verpflichtungen

3.1 Arbeitsrechte

Gofore toleriert keinerlei Form von Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Menschenhandel. Das Unternehmen unterstützt ausdrücklich die Vereinigungsfreiheit und wahrt das Recht auf Kollektivverhandlungen. Darüber hinaus verpflichtet sich Gofore, ein sicheres, gesundes und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.

3.2 Nichtdiskriminierung und Vielfalt

Gofore verpflichtet sich, alle Mitarbeitenden, Partner und Stakeholder fair und respektvoll zu behandeln – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder sonstigen persönlichen Merkmalen. Zudem fördert Gofore aktiv Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion in allen Geschäftsbereichen.

3.3 Faire Vergütung

Gofore verpflichtet sich, seinen Mitarbeitenden eine faire Vergütung zu zahlen, die ihrer Tätigkeit und Qualifikation entspricht, und setzt sich dafür ein, dass auch Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette fair entlohnt werden.

3.4 Lieferkette und Geschäftspartner

Gofore erwartet von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern, die in dieser Richtlinie festgelegten Menschenrechtsstandards einzuhalten. Bei Bedarf führt Gofore menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen sowie Risikoanalysen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch, um die Einhaltung sicherzustellen und potenzielle Risiken zu adressieren.

4. Praktiken und Überwachung

Gofore führt regelmäßig Risikoanalysen durch, um mögliche Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen bietet Gofore Schulungen an, um das Bewusstsein für Menschenrechte und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu stärken. Darüber hinaus betreibt Gofore einen vertraulichen Whistleblower-Kanal, über den Hinweise oder Verstöße ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.

4.1 Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Gofore setzt eine kontinuierliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um. Diese umfasst die Identifikation, Bewertung, Prävention, Minderung sowie Berichterstattung über potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf die Menschenrechte entlang der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungsketten.

Zentrale Elemente sind:

  • Erfassung und Bewertung menschenrechtlicher Risiken
  • Integration der Ergebnisse in Entscheidungsprozesse und operative Abläufe
  • Nachverfolgung der Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen
  • Transparente Berichterstattung gegenüber Stakeholdern

Gofore priorisiert Maßnahmen auf Basis der Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit potenzieller Schäden – nicht allein auf Grundlage unternehmerischer Risiken.

5. Berichterstattung und Governance

Der Verwaltungsrat der Gofore Plc. genehmigt diese Richtlinie. Wesentliche Verstöße gegen diese Richtlinie werden dem Management zur Kenntnis gebracht.

Hinweise auf vermutete Menschenrechtsverletzungen können vertraulich und auf Wunsch anonym über den Whistleblower-Kanal gemeldet werden:
https://gofore.com/en/whistleblowing-channel/

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