Was ist der Kern der NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie erweitert die bestehende NIS-Richtlinie und wird in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt. Das Gesetz umfasst eine größere Bandbreite an Sektoren, die als kritisch gelten.
Dazu zählen:
- Energie, Gesundheitswesen, Transport, Trink- und Abwasser, Raumfahrt sowie der Finanzsektor
- Öffentliche Verwaltung, IKT-Sektor (Sicherheits- und Betriebsdienste) und digitale Infrastruktur
- Lebensmittelindustrie, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste
- Verarbeitende Industrie, z. B. Hersteller medizinischer Geräte und Chemiebranche
- Digitale Dienste wie Marktplätze und Suchmaschinen sowie Forschung
- Gesundheitsdienstleister, EU-Referenzlabore, pharmazeutische Forschung und Hersteller
- Hersteller kritischer medizinischer Geräte für öffentliche Gesundheitsnotfälle
Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, die Kunden oder Partner haben, die von der Gesetzgebung als kritisch eingestuft werden, wahrscheinlich Teil deren Lieferkette sind. Daher gelten die gesetzlichen Anforderungen auch für diese Unternehmen. In der Regel erstrecken sich diese Pflichten mindestens auf die Hauptsubunternehmer.