Blog 12.1.2026

Die Maschinenverordnung tritt in Kraft – was ist jetzt zu beachten?

Intelligente Industrie

Für Konstrukteure und Hersteller von Maschinen steht eine wesentliche Änderung bevor: Am 20. Januar 2027 wird die bisher geltende Maschinenrichtlinie durch die neue Maschinenverordnung ersetzt. Was bedeutet das in der Praxis – und wie sollte die Vorbereitung aussehen?

Die EU-Maschinenverordnung löst die langjährig etablierte Maschinenrichtlinie ab. Streng genommen ist die Verordnung bereits in Kraft und wird in Teilen bereits angewendet, etwa im Hinblick auf die Tätigkeit der Behörden. Für Maschinenhersteller ist jedoch der 20. Januar 2027 der entscheidende Stichtag: Ab diesem Datum müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen den Anforderungen der Verordnung entsprechen; bis dahin gilt weiterhin die Maschinenrichtlinie.

Eine parallele Gültigkeit beider Regelwerke gibt es nicht – der Übergang hat damit faktisch bereits begonnen.

Warum wird die Maschinenrichtlinie durch eine Verordnung ersetzt?

Eine Richtlinie und eine Verordnung unterscheiden sich grundlegend: Eine Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten das Ziel vor, überlässt die konkrete Umsetzung jedoch der nationalen Gesetzgebung. Eine Verordnung hingegen gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationale Auslegungsspielräume.

Ab 2027 wird das Recht zur Maschinensicherheit erstmals EU-weit vollständig harmonisiert. Gleichzeitig lassen sich zukünftige Anpassungen schneller und einfacher umsetzen, da nationale Gesetzesänderungen entfallen.

Was ist neu an der Maschinenverordnung?

Viele grundlegende Prinzipien bleiben bestehen – etwa sichere Konstruktion, Konformitätsbewertung, angemessene Dokumentation und CE-Kennzeichnung. Gleichzeitig führt die Verordnung mehrere wesentliche Neuerungen ein:

Elektronische technische Dokumentation
Die Bereitstellung technischer Unterlagen in elektronischer Form ist zulässig. Auf Verlangen muss der Hersteller jedoch weiterhin kostenfrei Papierkopien zur Verfügung stellen. In die Benutzeroberfläche integrierte Anleitungen müssen auch dann zugänglich bleiben, wenn die Maschine beschädigt ist.

Neue Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz
Beispielsweise dürfen Maschinen, die einen Sicherheitsgurt erfordern, nicht betrieben werden, solange dieser nicht angelegt ist. Zudem müssen physische und psychische Belastungen so weit wie möglich vermieden oder minimiert werden.

Zunehmende Bedeutung von Software
Software, die Einfluss auf die Sicherheit einer Maschine hat, muss in die technische Dokumentation aufgenommen werden. Dazu zählen auch Informationen zum Quellcode sowie zu Software-Updates.

Risikodokumentation und Konformitätserklärung

Im Unterschied zur Maschinenrichtlinie verlangt die Maschinenverordnung eine explizite Dokumentation jeder Schutzmaßnahme, sodass die jeweils adressierte Sicherheits- oder Gesundheitsanforderung eindeutig nachvollziehbar ist. Auch Risiken, die aus selbstlernendem oder sich weiterentwickelndem Verhalten einer Maschine entstehen, müssen berücksichtigt werden – eine Anforderung, die für manche Hersteller eine Herausforderung darstellen dürfte.

Auch die EU-Konformitätserklärung ändert sich: Künftig muss sie ausdrücklich bestätigen, dass sie in alleiniger Verantwortung des Herstellers abgegeben wird. Zudem ist anzugeben, welche Teile harmonisierter Normen angewendet wurden, wenn diese nur teilweise genutzt werden. In der Praxis erfordert dies eine präzisere Definition der Anforderungen bereits in frühen Entwicklungsphasen sowie eine durchgängige, belastbare Dokumentation. Dies ist nicht nur formaler Aufwand: Eine saubere Dokumentation unterstützt die Weiterentwicklung von Produkten und trägt zur Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus der Maschine hinweg bei.

Wann ist externe Unterstützung erforderlich?

Die Maschinenverordnung teilt Maschinen, für die eine externe Beteiligung im Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich ist, in zwei Kategorien ein. Diese Liste wird von der EU alle fünf Jahre aktualisiert – auf Basis von Meldungen der Mitgliedstaaten zu Unfällen, Beinahe-Unfällen, sicherheitsrelevanten Vorfällen, gesundheitlichen Auswirkungen und identifizierten Sicherheitsmängeln.

Ziel ist es, die Anforderungen an realen Risiken auszurichten und nicht an hypothetischen Gefährdungen oder übervorsichtigen Einschränkungen.


Fazit

Die Maschinenverordnung bringt neue Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung mit sich – eine frühzeitige Vorbereitung ist daher sinnvoll. Für viele Konstrukteure bedeutet dies, sich intensiver mit Dokumentationsprozessen auseinanderzusetzen. Die grundlegenden Prinzipien der Maschinenauslegung bleiben jedoch weitgehend unverändert. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Prozesse und Dokumentation im Unternehmen auf die anstehende Umstellung vorzubereiten.

Jasperi Kuikka

Product Designer

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